Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Garten- Landschaftspflege & Gartenbau.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege und dem Kunden.

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Für die Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden, auch für die Erteilung von Auskünften und Beratungen durch mich oder meiner Mitarbeiter, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann für mich bindend, wenn sie von mir schriftlich anerkannt werden und die wir nicht schriftlich anerkennen, sind unverbindlich auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Abweichungen von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder ich sie ausdrücklich anerkenne.

§ 2 Angebote

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Lieferungen, in Art und Umfang, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarung und Bedingungen. Da Arbeiten in der Gartenpflege & Gartenbau Witterungsabhängig sind, können sich Ausführungstermine und Lieferungen wegen des Wetters verschieben. Ich übernehme keine Haftung für die daraus resultierenden Terminverschiebungen.
  2. Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.
  3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluß von dem Inhalt der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen abzuweichen oder zu ergänzen.
  4. Das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege hält sich an das Angebot 6 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden
  5. Bei Angeboten die ein Materialwert von 200,00 € übersteigen erfolgt eine Verrechnung bei Anlieferung oder der Eingangsnachweis einer Überweisung auf das Firmenkonto mit Angebot- Nummer. Ich bitte um Verständnis, das so verfahren werden muss.
  6. Sämtliche Angebots Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 3 Leistungen

  1. Der Leistungs- und Lieferumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Die Gärtnerische Pflege stellt eine gesonderte Leistung dar und gilt bei entsprechender Vereinbarung als eigenständiger Vertrag.
  2. Bepflanzungen werden nach den natürlichen Vorgaben und je nach Witterung und daraus resultierendem Arbeitsanfall ausgeführt.
  3. Sämtliche gärtnerische Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen geltender Verordnung, nach fachlichern Grundsätzen und pflichtgemäßen Ermessen der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege.

§ 4 Gewährleistung für Mängel

    Das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zu Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, nach § 3 Absatz 3 dieser AGB den Regeln entspricht und nicht Fehler behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine Haftung auf Anwuchs für Pflanzen und Rasen erfolgt nur bei der Vergabe einer gesondert zu vereinbarten Fertigstellungspflege und Wässerung. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Unternehme Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege keine Gewährleistung übernommen. Das gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Aufragnehmer herrühren. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Gartenpflege- Landschaftspflege und Gartenbaues ein Jahr, beginnend mit der Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt. Der Auftrageber haftet gegenüber Dritten bei Gefahren der Arbeiten und diese Haftung des Auftraggebers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung. Für einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter übernehme ich keine Kostenerstattung oder auch Kostenanteile.

§ 5 Sonstige Haftung

    Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege oder durch fahrlässige Verletzung einer Hauptleistungspflicht entstanden.

§ 6 Abnahme

    Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung. Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen.

§ 7 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu überweisen, wenn nicht anders vermerkt.
  2. Materialien und Maschinen sind bei Lieferung in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart.
  3. Abschlagzahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden.
  4. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
  5. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen so ist die Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege berechtigt bei der ersten Mahnung 10,00 € und bei der zweiten Mahnung 50,00 € geltend zu machen.
  6. Sämtliche Materialien z.B. Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und sonstige Lieferungen bleiben bis zu völligen Bezahlung Eigentum der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rücknahme

    Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege, nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers, Materialien die unter §7 Abs.6 gelistet sind aufnehmen auch wenn sie mit dem Boden fest verbunden sind und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen.