Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Garten- Landschaftspflege & Gartenbau.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege und dem Kunden.
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Für die Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden, auch für die Erteilung von Auskünften und
Beratungen durch mich oder meiner Mitarbeiter, gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
- Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann für mich bindend, wenn
sie von mir schriftlich anerkannt werden und die wir nicht schriftlich anerkennen, sind
unverbindlich auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
Abweichungen von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich
vereinbart sind oder ich sie ausdrücklich anerkenne.
§ 2 Angebote
- Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als
angenommen wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Für Lieferungen, in Art und Umfang, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten
Vereinbarung und Bedingungen.
Da Arbeiten in der Gartenpflege & Gartenbau Witterungsabhängig sind, können sich
Ausführungstermine und Lieferungen wegen des Wetters verschieben.
Ich übernehme keine Haftung für die daraus resultierenden Terminverschiebungen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt.
- Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluß von dem Inhalt
der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen
abzuweichen oder zu ergänzen.
- Das Unternehmen
Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege hält sich an das Angebot 6 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden
- Bei Angeboten die ein Materialwert von 200,00 € übersteigen erfolgt eine Verrechnung bei
Anlieferung oder der Eingangsnachweis einer Überweisung auf das Firmenkonto mit Angebot-
Nummer. Ich bitte um Verständnis, das so verfahren werden muss.
- Sämtliche Angebots Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 3 Leistungen
- Der Leistungs- und Lieferumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung. Die
Gärtnerische Pflege stellt eine gesonderte Leistung dar und gilt bei entsprechender Vereinbarung
als eigenständiger Vertrag.
- Bepflanzungen werden nach den natürlichen Vorgaben und je nach Witterung und daraus
resultierendem Arbeitsanfall ausgeführt.
- Sämtliche gärtnerische Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten
Regeln der Technik ausgeführt.
Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen geltender
Verordnung, nach fachlichern Grundsätzen und pflichtgemäßen Ermessen der Firma Sven Brockmeier, Garten und
Grundstückspflege.
§ 4 Gewährleistung für Mängel
Das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zu Zeit der
Abnahme
ordnungsgemäß ausgeführt ist, nach § 3 Absatz 3 dieser AGB den Regeln entspricht und nicht
Fehler behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine Haftung auf Anwuchs für Pflanzen und Rasen erfolgt nur bei der Vergabe einer gesondert zu
vereinbarten Fertigstellungspflege und Wässerung.
Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom
Unternehme Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege keine Gewährleistung übernommen.
Das gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Aufragnehmer herrühren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Gartenpflege-
Landschaftspflege und Gartenbaues ein Jahr, beginnend mit der Abnahme.
Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege,
alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen
sind, auf seine Kosten zu beseitigen wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich
verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann
der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des
Auftragswertes begrenzt.
Der Auftrageber haftet gegenüber Dritten bei Gefahren der Arbeiten und diese Haftung des
Auftraggebers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung.
Für einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter übernehme ich keine Kostenerstattung oder
auch Kostenanteile.
§ 5 Sonstige Haftung
Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege sind grundsätzlich
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege
oder durch fahrlässige Verletzung einer Hauptleistungspflicht entstanden.
§ 6 Abnahme
Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen
angezeigt.
Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen
gemeinsam mit der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen
nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die
Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend
zu machen.
§ 7 Zahlung
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu überweisen, wenn nicht anders
vermerkt.
- Materialien und Maschinen sind bei Lieferung in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart.
- Abschlagzahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden.
- Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
- Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen so ist die Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege
berechtigt bei der ersten Mahnung 10,00 € und bei der zweiten Mahnung 50,00 € geltend zu machen.
- Sämtliche Materialien z.B. Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und sonstige Lieferungen bleiben bis zu
völligen Bezahlung Eigentum der Firma Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rücknahme
Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die Firma
Sven Brockmeier, Garten und Grundstückspflege, nach vorheriger Ankündigung
des Auftragnehmers, Materialien die unter §7 Abs.6 gelistet sind aufnehmen auch wenn sie mit
dem Boden fest verbunden sind und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom
Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen.